Unter Halterauskunft versteht man die Erlangung einer Auskunft aus dem örtlichen Verkehrsregister.
Voraussetzungen
Um eine Halterauskunft zu erhalten, muss ein verkehrsbezogener Anspruch vorliegen!
Hinweise
Vordruck Halterauskunft
Formloser Antrag mit Begründung des verkehrsbezogenen Anspruchs
Halterauskunft
5,10
§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)