Abhandengekommene Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, welche nicht der Zulassungspflicht unterliegen.
Voraussetzungen
Um eine Ersatzbetriebserlaubnis vom Hersteller bzw. vom Sachverständigen erhalten zu können, benötigt man vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unserer Verwaltungsbehörde. Nachdem die Ersatz-Betriebserlaubnis vom einem Sachverständigen ausgestellt wurde, muss diese noch durch unsere Verwaltungsbehörde erteilt werden.
Vollmacht bei Beauftragung eines Dritten
Personalausweis oder Reisepass
Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.
Unbedenklichkeitsbescheinigung | 10,20 |
Erteilung der Betriebserlaubnis | 10,20 |
§§ 19 ff. Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)