Blindheit oder Sehbehinderung
Informationen zur Krankheit / Behinderung
Beschreibung
Unter einer Sehstörung versteht man eine Beeinträchtigung des Sehapparats. Ist diese Sehstörung chronisch, bezeichnet man sie als Sehbehinderung.
Sowohl eine vollständige Erblindung als auch eine Normsehschärfe, die auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent beträgt, wird als Blindheit bezeichnet. In den Industrieländern sind Erkrankungen der Netzhaut die häufigste Ursache für eine Erblindung.
Symptome
Eine Sehstörung kann sich vielfältig äußern, wie zum Beispiel durch einen Ausfall von Teilen des Gesichtsfeld, Sehen von Doppelbildern, Schwarzwerden vor den Augen, einen so genannten Tunnelblick, Flimmerlinien oder flimmernde Bereiche, Blitze, helle Punkte, Blendungen sowie verschleierte, verschwommene oder verzerrte Bilder.
Die Erblindung kann schleichend über viele Jahre erfolgen; die Symptome können aber auch innerhalb von Sekunden auftreten.
Bei absoluter Blindheit kann das Auge kein Licht mehr wahrnehmen.
Vereine
Kontaktaufnahme mit dem Landes- oder Bundesverband
Verbandsadresse
Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e.V.
Kaiserstraße 42
55116 Mainz
Kontaktdaten
Telefon: 06131 6939736
Fax: 06131 6939745
Internet:
www.lbsv-rlp.de